Buchungsbedingungen: Gut Koselau Landhaus II
Unsere AGB`s Allgemeine Mietbedingungen 1. Nutzungszweck/ Belegungszahl/ Preise a) Das Ferienobjekt wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur in der im Mietvertrag vereinbarten Personenzahl belegt werden. Die Anzahlung in Höhe von 25 % des Mietpreises ist binnen 7 Tagen nach Abschluss des Mietvertrages zur Zahlung fällig, die Restzahlung bis spätestens 14 Tage vor Anreise. b) Wir sind berechtigt, unsere Preise zu erhöhen, sofern zwischen dem Tag der Buchungsbestätigung und dem ersten Tag der vereinbarten Mietzeit mehr als vier Monate liegen. Es gelten die Preise unserer zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste. Sollte der hier für das vom Mieter gemietete Objekt geltende Mietpreis niedriger als der vereinbarte Mietpreis sein, kann der Mieter eine entsprechende Ermäßigung des vereinbarten Mietpreises verlangen. 2. Haftung des Vermieters a) Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. b) Hat die Mietsache zur Zeit der Mietüberlassung einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die elementare Tauglichkeit (wie z. B. Fehlen von Strom, Wasser, Heizung) aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Jeder Mangel muss sofort nach Auffallen dem Vermieter mitgeteilt werden. Für die Zeit, während die Tauglichkeit vermindert ist, hat er nur eine angemessene herangesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Darüber hinaus ist der Mieter nicht berechtigt, Schadenersatz wegen der vorbeschriebenen Mängel zu verlangen. 3. Rücktritt des Mieters vor Reisebeginn und Nicht-inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen a) Der Reiserücktritt muss immer schriftlich erfolgen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Rücktritt bzw. Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen, und zwar wie folgt: bis zu 63 Tage vor Anreise 20% bis zu 49 Tage vor Anreise 40% bis zu 35 Tage vor Anreise 60% bis zu 21 Tage vor Anreise 80% Es bleibt den Parteien unbenommen, im Einzelfall höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen. b) Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn ein wichtiger Grund in der Person des Ersatzmieters vorliegt. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haftet er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietvertrag insbesondere auch den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. 4. Empfehlung einer Reiserücktrittsversicherung Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. 5. Kündigung durch den Vermieter Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung und Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter vom Mieter Ersatz verlangen. 6. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages, infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten. 7. Verpflichtungen des Mieters a) Der Mieter ist verpflichtet, Räume und Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist für Schäden haftbar, die durch ihn oder seine Begleitperson oder Besucher verursacht worden sind. Der Mieter haftet auch für Schäden, die von Kindern verursacht worden sind, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die im Mietvertrag aufgeführten Personen haften als Gesamtschuldner. b) In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder den von diesem benannten Personen anzuzeigen. Für die durch die nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Schäden ist der Mieter ersatzpflichtig. c) Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuelle entstehende Störungen gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so entstehen keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistung, insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung zu. d) Am Anreisetag kann die Wohneinheit ab 15.00 Uhr in Anspruch genommen werden. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter insbesondere folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Besenreines Ausfegen sowie Spülen des Geschirrs und Entleeren der Mülleimer. Einen erhöhten Reinigungsaufwand kann der Vermieter in Rechnung stellen. 8. Internetnutzung a) Das Internet kann mit einem vom Mieter mitgebrachten internetfähigem Gerät genutzt werden. Die Zugangsdaten erhalten Sie bei der Anreise. Die internetnutzung geschieht auf eigene Gefahr, insbesondere haftet der Vermieter nicht für etwaige Gerätebeschädigung des Mieters z.B. durch Virenbefall/Trojaner. b) Der Mieter hat bei der Nutzung des Netzzugangs die Rechtsordnung, insbesondere Vorgaben des Strafrechts und des Jugendschutzes zu beachten. 9. Tierhaltung Tierhaltung, beschränkt auf Hundehaltung ist nach vorheriger Absprache und entsprechendem Entgelt gestattet. Hunde sind angeleint im Dorf zu führen und nicht allein im Mietobjekt zurück zu lassen. Desweiterin ist die Benutzung von Betten, Sofas und Handtüchern für Vierbeiner untersagt. 10. Grillen Das Grillen ist mit dem vom Vermieter zur Verfügung gestellten Holzkohlegrill auf der Terrassenfläche gestattet. Wir bitten diesen nach Benutzung zu entleeren, zu reinigen und an vorgegebenen Ort zurück zu stellen. 11. Rauchverbot Das Rauchen ist in den Mietobjekten nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung des Rauchverbots ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter € 300,- für eine Komplettreinigung zu bezahlen. 12. Änderung des Vertrages Nebenanreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform, ebenso wie die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel selbst. 13. Hausordnung Die Mieter sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren und das Hören von lauter Musik ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. 14. Rechtswahl, Gerichtsstand Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsvereinbarung nach § 38 der Zivilprozessordnung vor, ist der Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien Oldenburg in Holstein. Es gilt deutsches Recht. Stand 10/21 Unsere Kontaktdaten Gut Koselau Ferienhäuser Frau Grit von Müller Hofweg 3 23738 Riepsdorf/ OT Koselau Tel. 0163 7189126 Email: ferien@koselau.de